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Revision von weniger bedeutende Institute vom 24.03.2020 - 13:57
weniger bedeutende Institute
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als weniger bedeutende Institute werden diejenigen Kreditinstitute i.S. der CRR, Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften bezeichnet, die – im Gegensatz zu den bedeutenden Instituten – im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) nicht der direkten Aufsicht durch die Europäische Zentralbank (EZB) unterliegen, sondern (weiterhin) von der nationalen zuständigen Aufsichtsbehörde überwacht werden.
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