Memorandum of Understanding (MoU)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
In einem Memorandum of Understanding wird im Detail die Form der bilateralen Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden einzelner Länder festgelegt. Hierzu zählen insbesondere Bestimmungen zu den gegenseitigen Informations- und Konsultationspflichten sowie den im Einzelnen eingeräumten Prüfungsrechten. Ein Memorandum of Understanding dient somit der praktischen Ausfüllung der Regelungen in der grenzüberschreitenden Bankenaufsicht.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Bankenabgabe Bankmarketing Gesamtkapitalquote Gesamtrisikobetrag ICAAP ILAAP Klumpenrisiko Kreditbegriff des KWG und der CRR Kreditinstitut i.S. des KWG Level Playing Field NINJA-Kredite Output Floor Schwesterunternehmen i.S. des KWG Social Media Spekulationsblase Zahlungskonto i.S. des ZAG Zinsrisikokoeffizient beizulegender Zeitwert harte Kernkapitalquote mittelständisches Unternehmen
eingehend
Memorandum of Understanding (MoU)
ausgehend