Direkt zum Inhalt

bankaufsichtliche Maßnahmen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Vorschriften des Kreditwesengesetzes (KWG) über die Bankenaufsicht dienen der vorbeugenden Gefahrenabwehr. In einer marktwirtschaftlichen Ordnung lassen sich jedoch auch für Kreditinstitute und andere Institute Gefahrensituationen und Bankinsolvenzen nicht völlig verhindern. Zur Bekämpfung von Missständen und Gefahren für die den Instituten i.S. des KWG anvertrauten Vermögenswerte enthält das KWG einen Katalog von abgestuften Einwirkungs- und Eingriffsbefugnissen. Wegen der Dringlichkeit der jeweiligen Maßnahmen haben Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) meist keine aufschiebende Wirkung (§ 49 KWG). Diese und damit der Wegfall der sofortigen Vollziehbarkeit kann aber auf Antrag des Betroffenen vom Verwaltungsgericht angeordnet werden. Wird der BaFin eine bedenkliche Entwicklung bei einer Bank bekannt, so wird die Behörde zunächst im Gespräch mit den Geschäftsleitern oder dem unternehmenseigenen Kontrollgremium (Aufsichtsrat, Verwaltungsrat) versuchen, eine Bereinigung der Lage auf „informellem“ Wege zu erreichen. Solch flexibles und diskretes Vorgehen kann die Änderung der Geschäftspolitik, die Zuführung neuen Eigenkapitals, das Auswechseln von Geschäftsleitern, die Anlehnung an ein gesundes Institut usw. zum Ziel haben. Misslingt diese Einflussnahme, verbleiben die gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten.

    Vgl. auch bankaufsichtliche Maßnahmen bei unzureichenden Eigenmitteln oder unzureichender Liquidität, bankaufsichtliche Maßnahmen bei Unzuverlässigkeit oder fehlender fachlicher Eignung des Geschäftsleiters, bankaufsichtliche Maßnahmen bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Gläubigern und bei Zweifeln an wirksamer Aufsicht, bankaufsichtliche Maßnahmen, Aufhebung oder Widerruf der Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften, bankaufsichtliche Maßnahmen, beschränkte Generalklausel, bankaufsichtliche Maßnahmen der Bundesregierung.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "bankaufsichtliche Maßnahmen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap bankaufsichtliche Maßnahmen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bankaufsichtliche-massnahmen-55935 node55935 bankaufsichtliche Maßnahmen node56489 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... node55935->node56489 node58884 Institut i.S. des ... node55935->node58884 node58369 Geschäftsleiter node55935->node58369 node60197 Offenlegung der wirtschaftlichen ... node60197->node58884 node57928 Finanzmarkt node55824 Auslagerung node55824->node56489 node56489->node57928 node57407 Einlagen node62457 Währung node57922 Finanzintermediäre node59449 Kreditwesen Funktion node59449->node55935 node59449->node57407 node59449->node62457 node59449->node57922 node57941 Finanzunternehmen i.S. des ... node59449->node57941 node70631 Know your employee-Prinzip node70631->node58884 node58886 Institutsgruppen i.S. des ... node58886->node55935 node56196 Beteiligung node58886->node56196 node58886->node57941 node58537 Großkredit node58886->node58537 node59401 Kreditinstitut i.S. des ... node62358 Vier-Augen-Prinzip node62358->node58369 node59324 Konzern node59324->node58369 node59192 Kernkapital node59192->node56489 node59192->node58884 node59192->node58369 node58369->node59401 node59417 Kreditnehmerbegriff des KWG node59417->node58886 node58537->node58884 node99306 Verwahrstelle node99306->node56489
    Mindmap bankaufsichtliche Maßnahmen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bankaufsichtliche-massnahmen-55935 node55935 bankaufsichtliche Maßnahmen node58369 Geschäftsleiter node55935->node58369 node58884 Institut i.S. des ... node55935->node58884 node56489 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... node55935->node56489 node58886 Institutsgruppen i.S. des ... node58886->node55935 node59449 Kreditwesen Funktion node59449->node55935

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete

    Interne Verweise