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Zahlungsauftrag

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Auftrag (Weisung), den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über einen Zahlungsauslösedienstleister oder den Zahlungsempfänger erteilt (§ 675f IV 2 BGB), regelmäßig die Erklärung des Zahlungsdienstenutzers an sein kontoführendes Kreditinstitut, dass ein bestimmter Zahlungsvorgang im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), bei Auslandsüberweisungen auch außerhalb des SEPA-Systems, ausgeführt werden soll. Der Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er der kontoführenden Bank zugegangen ist (§ 675n I BGB).

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    Mindmap "Zahlungsauftrag"

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    Mindmap Zahlungsauftrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsauftrag-62749 node62749 Zahlungsauftrag node57939 Finanztransfergeschäft node62749->node57939 node70846 Zahlungskonto i.S. des ... node57939->node70846 node70607 Zahlungsdienstleister node57939->node70607 node56489 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ... node57939->node56489 node70840 Zahlungsinstitut i.S. des ... node57939->node70840
    Mindmap Zahlungsauftrag Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zahlungsauftrag-62749 node62749 Zahlungsauftrag node57939 Finanztransfergeschäft node62749->node57939

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