Zahlungsauftrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Auftrag (Weisung), den ein Zahler seinem Zahlungsdienstleister zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs entweder unmittelbar oder mittelbar über einen Zahlungsauslösedienstleister oder den Zahlungsempfänger erteilt (§ 675f IV 2 BGB), regelmäßig die Erklärung des Zahlungsdienstenutzers an sein kontoführendes Kreditinstitut, dass ein bestimmter Zahlungsvorgang im Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), bei Auslandsüberweisungen auch außerhalb des SEPA-Systems, ausgeführt werden soll. Der Zahlungsauftrag wird wirksam, wenn er der kontoführenden Bank zugegangen ist (§ 675n I BGB).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anscheinsbeweis Co-Badging Cut-Off-Zeitpunkt E-Geld-Agent E-Geld-Institut Finanztransfergeschäft Geschäftstag Kontoinformationsdienst Kundenkennung Regulatory Technical Standards (RTS) Wertstellungsdatum Zahlungsauslösedienst Zahlungsbetrag Zahlungsdiensterahmenvertrag Zahlungsdienstleister Zahlungsinstitut i.S. des ZAG Zahlungsinstrument Zahlungskonto i.S. des ZAG Zahlungsvorgang Überweisung
eingehend
Zahlungsauftrag
ausgehend