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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Kaufrecht (Kauf) bzw. im Handelsrecht üblicher Begriff für bewegliche Sachen (§ 90 BGB) bzw. vertretbare Sache (Legaldefinition in § 241a I BGB).
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Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Erbbaugrundbuch Faustpfandrecht Formvorschriften Gesamthandsgemeinschaft Gesamthandsvermögen Nachlasskonto Raumsicherungsübereignung Recht Sachen Stiftung des bürgerlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Treuhand Unternehmensrechtsformen Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers Vertrag bewegliche Sachen gesetzlicher Vertreter wesentliche Bestandteile öffentliche Beglaubigung
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