Direkt zum Inhalt

Welthandelsorganisation

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    World Trade Organisation (WTO); als Ergebnis der Uruguay-Runde vereinbarte, Anfang 1995 errichtete internationale Organisation mit Sitz in Genf, die im Hinblick auf Handel und handelsbezogene Fragen die Tätigkeiten des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank ergänzen soll. Im „gemeinsamen institutionellen Rahmen” dieser Einrichtung gilt das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT) von 1948 in neuer Fassung (1994) fort; daneben sind Bereiche des Handels in Dienstleistungen (Allgemeines Abkommen über den Dienstleistungsverkehr [GATS]) sowie des handelsbezogenen Schutzes der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) neu erfasst. Die WTO ist die Dachorganisation in Bezug auf GATT, GATS und TRIPS. Ihr Ziel ist der Abbau von Handelshemmnissen, d.h. die Liberalisierung des internationalen Handels. Zudem ist sie zuständig für die Streitschlichtung (dispute settlement) zwischen ihren Mitgliedern bei Handelskonflikten. Wirtschaftspolitisch verfolgt die WTO eine liberale Außenhandelspolitik, die weitere Deregulierung und Privatisierung anstrebt.

    Organe: Die WTO hat drei Hauptorgane. Die Ministerkonferenz als höchstes Organ tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen (Art. IV: 1 WTO-Übk). Der Allgemeine Rat, geregelt in Art. IV:2 WTO-Übk, ist das ständige Gremium, in dem ebenfalls alle Mitglieder vertreten sind. Das Sekretariat der WTO steht unter der Leitung des Generaldirektors (Art. VI WTO-Übk). Die laufenden Geschäfte der Ministerkonferenz sind dem Allgemeinen Rat (General Council), dem Streitschlichtungsgremium (Dispute Settlement Body, Art. IV:3 WTO-Übk) und dem Gremium für die Überprüfung der Handelspolitik (Trade Policy Review Body, TPRB, Art. IV:4 WTO-Übk) anvertraut. Der Allgemeine Rat aus Vertretern aller Mitgliedstaaten wird auch bei der Beilegung von Streitigkeiten (durch panels und den appellate body) tätig und überwacht die Handelspolitik der Mitglieder (trade policy review mechanism). Ihm unterstellt sind drei Räte für die einzelnen Bereiche der Welthandelsorganisation (Waren, Dienstleistungen, geistiges Eigentum). Diesen obliegt die Kontrolle des Funktionierens der je einschlägigen Abkommen; sie können bei Bedarf auch Hilfsorgane errichten. Der Allgemeine Rat tritt regelmäßig zwischen den Tagungen der Ministerkonferenz zusammen, um die generellen Aufgaben der WTO und zusätzlich eigene Kompetenzen wahrzunehmen. So ist er zuständig für den Beitritt neuer Mitglieder zur WTO sowie die Leitung der Speziellen Räte des GATT, GATS und TRIPS. Die in diesem Gremium tätigen Repräsentanten sind i.Allg. Botschafter oder Personen in ähnlich hohen Positionen. Der Unterschied zu der Ministerkonferenz liegt im Rang der jeweiligen Delegierten. Die Ministerkonferenz hat mehrere Ausschüsse, vor allem für Handel und Entwicklung, für Beschränkungen aus Zahlungsbilanzgründen sowie für Haushalt, Finanzen und Verwaltung eingerichtet. Im November 2001 in Doha/Katar wurden neue internationale Verhandlungen zur Liberalisierung insbesondere im Agrar- und Dienstleistungsbereich vereinbart (Doha-Runde). Die Verhandlungen dauern bis heute an und haben wenig Resultate (in Form von völkerrechtlichen Verträgen oder anderen Rechtsakten) erzielt.

    Weitere Informationen unter www.wto.org.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Welthandelsorganisation"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Welthandelsorganisation Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/welthandelsorganisation-62579 node62579 Welthandelsorganisation node62573 Weltbank node62579->node62573 node62333 Vertrag node62579->node62333 node62504 Ware node62579->node62504 node60811 Raumsicherungsübereignung node60811->node62504 node58507 Gold- und Devisenbilanz node58507->node62573 node62576 Weltbank und IWF node59084 juristische Person node62573->node62576 node62573->node59084 node55855 Außenhandel node62583 Weltwirtschaftskrise node62582 Weltwirtschaft node62583->node62582 node58955 Internationale Währungsordnung node62582->node62579 node62582->node55855 node62582->node58955 node60708 Protektionismus node62582->node60708 node62524 Wechsel node62524->node62504 node62515 Warenwertpapier node62515->node62504 node56248 bewegliche Sachen node62504->node56248 node62911 Zoll node60708->node62579 node59289 Kontingentierung node62683 Wirtschaftspolitik node55857 Außenhandelspolitik node55857->node62579 node55857->node62911 node55857->node60708 node55857->node59289 node55857->node62683 node57817 Faustpfandrecht node57817->node62333 node55824 Auslagerung node55824->node62333 node58019 Formvorschriften node58019->node62333 node61394 Sonderbetriebsausgaben node61394->node62333 node54224 Trade Facilitation Agreement node54224->node62573
    Mindmap Welthandelsorganisation Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/welthandelsorganisation-62579 node62579 Welthandelsorganisation node62333 Vertrag node62579->node62333 node62504 Ware node62579->node62504 node62573 Weltbank node62579->node62573 node55857 Außenhandelspolitik node55857->node62579 node62582 Weltwirtschaft node62582->node62579

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete