Außenhandel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
grenzüberschreitender Warenverkehr eines Staates (Einfuhr und Ausfuhr). Bestimmungsfaktoren sind u.a. Ausstattung mit Produktionsfaktoren, insbesondere natürliche Produktionsbedingungen (Vorhandensein von Rohstoffen, klimatische Gegebenheiten), Entwicklungsstand, Preise, Wechselkurs, Käuferpräferenzen, (von der Transporttechnologie abhängige) Transportkosten. Der Außenhandel der Bundesrepublik Deutschland (Handelsbilanz) wird in der amtlichen Außenhandelsstatistik nach Menge und Wert der Waren sowie nach Bezugs- und Abnehmerländern ausgewiesen.
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- Liefergarantie
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- Sichtwechsel
- Transfergarantie
- Ursprungslandprinzip
- Weltwirtschaft
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