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Internationale Währungsordnung

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: System rechtlich abgesicherter und/oder allgemein anerkannter Regeln für die Gestaltung der internationalen währungspolitischen Zusammenarbeit mit dem Ziel, den reibungslosen Ablauf des Außenwirtschaftsverkehrs zwischen einer Vielzahl von Staaten/Währungsgebieten zu gewährleisten. Wesentliche Elemente der Internationalen Währungsordnung sind:
    das Wechselkurssystem;
    Ordnung des internationalen Zahlungsverkehrs (Konvertibilität);
    Instrumente des Ausgleichs der Zahlungsbilanz, v.a. die internationale Solidarität zur Überbrückung von Zahlungsbilanzdefiziten.

    2. Entwicklung: Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Internationale Währungsordnung durch den Goldstandard gebildet, dessen Funktionsfähigkeit in erster Linie auf seiner allgemeinen Anerkennung beruhte. Der nach dem Ersten Weltkrieg errichtete Golddevisenstandard brach in der Weltwirtschaftskrise mit dem Abwertungswettlauf und der sich daran anschließenden Devisenbewirtschaftung zusammen. Mit dem Bretton-Woods-Abkommen von 1944 sollte eine neue, institutionell abgesicherte Internationale Währungsordnung geschaffen werden, mit folgenden Elementen: (1) System fester Wechselkurse, (2) Konvertibilität der Währungen bei der Abwicklung laufender internationaler Zahlungen, (3) Gold und konvertible Währungen (zunächst v.a. der US-Dollar als Leitwährung) als Währungsreserven zum Zahlungsbilanzausgleich, (4) System von internationalen Kreditmöglichkeiten zur Überbrückung kurzfristiger Zahlungsbilanzschwierigkeiten durch Errichtung des Internationalen Währungsfonds (IWF).

    Die hierauf aufgebaute Internationale Währungsordnung zeigte sich zunächst durchaus funktionsfähig. 1958 erklärten die wichtigsten Mitgliedstaaten des IWF die Konvertibilität ihrer Währungen. Mit der Spaltung des Goldmarktes im Jahre 1968 (Goldpool), der Aufhebung der Goldeinlösepflicht des US-Dollars durch die US-amerikanische Regierung 1971 und dem Realignment der Wechselkurse bei gleichzeitiger Erweiterung der Bandbreite (Smithsonian Agreement) wurden aber wesentliche Elemente der Internationalen Währungsordnung verändert. Darüber hinaus boten die 1967 geschaffenen Sonderziehungsrechte (SZR) zusätzliche Möglichkeiten der Finanzierung von Zahlungsbilanzdefiziten. Die prinzipielle Freigabe der Wechselkurse im Jahre 1973 führte zur endgültigen Auflösung der vom Bretton-Woods-Abkommen geprägten Leitideen einer Internationalen Währungsordnung und schuf ein System flexibler Wechselkurse. Das IWF-Abkommen wurde 1978 offiziell an die veränderten Gegebenheiten angepasst. Seither ist jedes Mitgliedsland in der Gestaltung seiner Wechselkurspolitik frei, soweit es für geordnete Wirtschafts- und Währungsverhältnisse sorgt und den Wechselkurs nicht zum eigenen Vorteil manipuliert. Die IWF-Mitgliedstaaten haben dabei u.a. die Möglichkeit, (1) einen festen Wechselkurs zu einer anderen Währung (z.B. US-Dollar) zu fixieren oder (2) den Wechselkurs an die Sonderziehungsrechte, also einen Währungskorb, zu binden oder (3) den Wechselkurs gegenüber einigen Währungen zu fixieren, gegenüber anderen jedoch schwanken zu lassen ("altes" Europäisches Währungssystem [EWS]) oder (4) den Wechselkurs gegenüber allen anderen Währungen frei schwanken zu lassen. Innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion existiert für (seit 2015) 19 Staaten die gemeinsame Währung Euro. Für die restlichen Staaten der Europäischen Union (EU) gelten feste, aber anpassungsfähige Wechselkurse gegenüber dem Euro.

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