Außenwirtschaftsverkehr
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
gem. § 1 I AWG Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstiger Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland (d.h. alle Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland); Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Inländern; Auslandswerte sind unbewegliche Vermögenswerte im Ausland, Forderungen in Euro gegen Ausländer, auf andere Währungen als Euro lautende Zahlungsmittel, Forderungen und Wertpapiere, § 2 VI Nr. 1 - 3 AWG. Der Außenwirtschaftsverkehr ist grundsätzlich frei. Er unterliegt nur den Einschränkungen des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der aufgrund dessen erlassenen Außenwirtschaftsverordnung (AWV).
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