Gemeinsamer Markt
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
wirtschaftliche Integration von mehreren selbstständigen Staaten, die in ihrem Außenhandel untereinander Zölle und andere Handelsbeschränkungen (Außenhandelspolitik) beseitigen und gegenüber Drittländern einen gemeinsamen Außenzoll aufweisen (Zollunion). Auch Arbeit und Kapital können sich innerhalb eines gemeinsamen Marktes von mitgliedstaatlichen Eingriffen weitgehend ungehindert bewegen (freier Personen-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungsverkehr). Beispiele: Gemeinsamer Markt der Europäischen Union (EU), Nordamerikanische Freihandelsvereinbarung.
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Gemeinsamer Markt
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- Bundeskartellamt
- Europäische Aktiengesellschaft
- Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
- Europäische Genossenschaft
- Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)
- Europäischer Binnenmarkt
- Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
- Europäisches Gesellschaftsrecht
- Europäisches Wettbewerbsrecht
- Integration
- Nordamerikanische Freihandelsvereinbarung
- Wirtschafts- und Währungsunion
Gemeinsamer Markt
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