Kopenhagener Kriterien
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Regelwerk für die ab 2004 vorgesehene Aufnahme von Beitrittskandidaten vornehmlich aus Mittel- und Osteuropa (MOEL) in die Europäische Union (EU), vom Europäischen Rat 1993 in Kopenhagen beschlossen. Die Kriterien sehen u.a. institutionelle Stabilität als Garantie für eine demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit vor, dem Wettbewerbsdruck im Europäischen Binnenmarkt standzuhalten. Auch wird verlangt, dass die Beitrittskandidaten sich die politischen Ziele und die wirtschaftlichen Verpflichtungen der EU zu eigen machen und das Unionsrecht im jeweiligen Staatsgebiet umsetzen (Acquis Communautaire).
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