Europäischer Rat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.d.R. zweimal jährlich stattfindendes Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aller Staaten der Europäischen Union (EU). Der Europäische Rat als oberstes Organ der EU beschließt über allgemeine politische Zielvorstellungen der EU (Art. 15 EUV). Ihm gehören neben den Staats- und Regierungschefs der Präsident des Europäischen Rates und der Präsident der Europäischen Kommission an; ferner nimmt der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik an den Arbeiten dieses Organs (Art. 13 EUV) teil.
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Europäischer Rat
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- bedeutende Beteiligung i.S. des KWG
- Direktorium der EZB
- Europäische Kommission
- Europäische Union (EU)
- Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
- Europäische Zentralbank (EZB)
- International Bank Account Number (IBAN)
- internationale Kontonummer
- Konvergenzkriterien
- Kopenhagener Kriterien
- Ministerrat
- Stabilitätspakt
Europäischer Rat
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