Konsulatsfaktura
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Dokument, das wie die Zollfaktura der Verzollung im Einfuhrland dient, von dessen Konsulat ausgestellt wird und neben einer genauen Beschreibung der Ware die exakte Wertangabe und das Ursprungsland enthält. Die Konsulatsfaktura bestätigt die Übereinstimmung des Rechnungswertes mit dem Handelswert im Ausfuhrland.
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