Zollfaktura
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Dokument, das wie die Konsulatsfaktura der Verzollung (Zoll) im Einfuhrland dient. Die Zollfaktura wird auf einem Formular der Zollbehörden des Einfuhrlandes ausgestellt und muss die Unterschrift des Exporteurs (und evtl. einer weiteren Person, eines „Zeugen”) tragen.
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