Akkreditiv
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vertragliche Verpflichtung einer Bank, im Auftrag, für Rechnung und nach Weisung eines Kunden innerhalb eines bestimmten Zeitraumes und unter bestimmten Voraussetzungen eine bestimmte Zahlung von Geld oder eine andere finanzielle Leistung zu erbringen. Nach den je zu erfüllenden Voraussetzungen sind zu unterscheiden:
Dokumentenakkreditiv, bei dem die Leistung gegen Vorlage von Warendokumenten geleistet wird;
Barakkreditiv, bei dem die Leistung gegen Legitimationsnachweis erbracht wird;
Standby Letter of Credit.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anstalt des öffentlichen Rechts
Besserungsschein
Depot A
Dokumentenakkreditiv
Dokumenteninkasso
Eigengesellschaft
Grandfathering
Kerninflation
Konnossement
Konnossement, Arten
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Negoziierung
Quantitative Easing
Selbstorganschaft
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Umsatzsteuer bei Kreditinstituten
Zahlungsbedingungen im Außenhandel
akzessorische Kreditsicherheit
taper tantrum
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- Akkreditivklausel
- Akkreditivsteller
- Barakkreditiv
- bestätigtes Akkreditiv
- Bona-fide-Klausel
- Commercial Letter of Credit (CLC)
- Deckungsbestätigung
- Dokumentenakkreditiv
- Dokumentenprüfung
- Green Clause
- Handelsrechnung
- Konnossement, Arten
- Kreditbegriff des KWG und der CRR
- Kreditbrief
- Negoziierung
- Packing Credit
- Postlaufkredit
- revolvierendes Akkreditiv
- übertragbares Akkreditiv
Akkreditiv
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