Handelsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sonderrecht für Kaufleute, kaufmännische Geschäfte (Handelsgeschäfte) und Tätigkeiten. Handelsrecht ist ein Teil des Privatrechts und baut grundsätzlich auf dem bürgerlichen Recht (BGB) auf. Zum Handelsrecht i.e.S. gehören das Handelsgesetzbuch (HGB) und ergänzende Gesetze (z.B. EGHGB). Zum Handelsrecht i.w.S. zählen insbesondere Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht und Teile des Bankrechts und Börsenrechts.
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