Lagerhalter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Person, die gewerbsmäßig die entgeltliche Lagerung und Aufbewahrung von Gütern (Waren) übernimmt (§ 467 HGB). Nach Empfang der Güter stellt der Lagerhalter dem Hinterleger einen Lagerschein aus (§ 475c HGB). Rechtliche Grundlage des Lagergeschäfts bildet der Lagervertrag nach §§ 467 ff. HGB.
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