Handelswechsel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wechsel, der zur Finanzierung von Waren- oder Dienstleistungsumsätzen ausgestellt wird (üblicherweise auf drei Monate).
Sonderform: Umkehrwechsel (umgedrehter Wechsel).
Gegensatz: Finanzwechsel.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Faustpfandrecht
Formvorschriften
Gesamthandsgemeinschaft
Gesamthandsvermögen
Globalbürgschaft
Kapitalverflechtung
Nachlasskonto
Raumsicherungsübereignung
Recht
Rechtsmangel
Treuhand
Unternehmensrechtsformen
Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers
bewegliche Sachen
gesetzlicher Vertreter
handelsrechtliche Vollmachten
juristische Person
offene Zession
wesentliche Bestandteile
eingehend
Handelswechsel
ausgehend
eingehend
Handelswechsel
ausgehend