Kaufkraftparität
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wechselkurs als Verhältnis zweier Währungen, bei dem die Kaufkraft (Geldwert) in beiden Staaten gleich ist. Die Kaufkraftparität des Inlands gegenüber dem Ausland gibt an, wie viel inländische Geldeinheiten im Inland die gleiche Kaufkraft besitzen wie eine ausländische Geldeinheit im Ausland. Kaufkraftparitäten werden i.d.R. auf der Grundlage eines in beiden Staaten identischen Waren-Korbs ermittelt. Probleme bei der Zusammenstellung eines repräsentativen Warenkorbs sind u.a. unterschiedliche Verbrauchsgewohnheiten, ungleiche Qualitäten sowie die Frage der mengenmäßigen Gewichtung der Güter.
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