Aussteller
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Trassant; Person, die eine (Wertpapier-)Urkunde ausfertigt und begibt oder durch eine andere begeben lässt. Der Aussteller muss Geschäftsfähigkeit besitzen. Beschränkt Geschäftsfähige bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters und i.d.R. einer Genehmigung des Amtsgerichts (Familiengericht) (Scheck; Wechsel, Ausstellung).
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Aussteller
ausgehend
eingehend
- Avalakzept
- bestätigter Bundesbank-Scheck
- Bill of Exchange
- Blankowechsel
- Einreicherobligo
- Fremdwährungsscheck
- Gefälligkeitsakzept
- Gefälligkeitswechsel
- Geldwertpapier
- gezogener Wechsel
- Kategorie-2-Sicherheiten (K2-Sicherheiten)
- ohne Kosten
- Prolongation
- Protesterlassklausel
- Rektascheck
- Rimesse
- Rückindossament
- Sammelurkunde
- Scheck
- Scheck, Rückgriff
- Scheckauskunft
- Scheckeinlösung
- Scheckfähigkeit
- Scheckinkasso
- Schecksperre
- Scheckwiderruf
- Schriftform
- Schuldverschreibung
- Sichtwechsel
- Solawechsel
- Tilgungsanleihe
- trassiert-eigener Wechsel
- Urkunde
- Verrechnungsscheck
- Vorlegungsfristen beim Wechsel
- Wechsel
- Wechsel, Annahme
- Wechsel, Ausstellung
- Wechsel, Übertragung
- Wechselbürgschaft
- Wechseleinlösung
- Wechselnehmer
- Wechselprolongation
- Wechselrückgriff
- Wechselrückruf
Aussteller
ausgehend