ohne Kosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermerk ("ohne Kosten") auf einem Wechsel, wodurch der Aussteller (Wechsel, Ausstellung), Indossant, Ehrenannehmer oder Wechselbürge (Wechselbürgschaft) den Inhaber vom Rückgriffserfordernis (Wechselrückgriff) der Protesterhebung (Wechselprotest) entbindet (Protesterlassklausel, Art. 46 WG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht
Anteilseigner
Blankowechsel
Einzelvertretung bei Gesellschaften
Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG
Kapitalgesellschaft & Co.
Kapitalherabsetzung
Kommanditanteil
Konzern
Namensschuldverschreibung
Orderpapier
Personengesellschaft
Publikumsgesellschaft
Solawechsel
Stimmrecht
Vinkulierung
Wechselinkasso
Wertpapier
ordentliche Kapitalerhöhung
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