ohne Kosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermerk ("ohne Kosten") auf einem Wechsel, wodurch der Aussteller (Wechsel, Ausstellung), Indossant, Ehrenannehmer oder Wechselbürge (Wechselbürgschaft) den Inhaber vom Rückgriffserfordernis (Wechselrückgriff) der Protesterhebung (Wechselprotest) entbindet (Protesterlassklausel, Art. 46 WG).
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Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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