ohne Kosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermerk ("ohne Kosten") auf einem Wechsel, wodurch der Aussteller (Wechsel, Ausstellung), Indossant, Ehrenannehmer oder Wechselbürge (Wechselbürgschaft) den Inhaber vom Rückgriffserfordernis (Wechselrückgriff) der Protesterhebung (Wechselprotest) entbindet (Protesterlassklausel, Art. 46 WG).
Mindmap "ohne Kosten"
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