Einreicherobligo
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Summe der Verpflichtungen eines Wechseleinreichers aus seiner Haftung als Kreditnehmer und als Mitverpflichteter aus Wechseln (meist als Aussteller) beim Diskontkredit. Die Bank führt intern ein Einreicherobligo, in dem alle eingereichten Wechsel – nach Kunden geordnet – geführt werden, um jederzeit Gesamthöhe und auch Qualität der diskontierten Wechsel jedes einzelnen Einreichers feststellen zu können.
Vgl. auch Obligo.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Ausschließlichkeitserklärung
Avalkredit
CIRR-Kredite
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Ertragswertmethode
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Sale-and-Lease-Back
Schuldscheindarlehen
Sicherheitenpool
eingehend
Einreicherobligo
ausgehend