Skontro
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
buchhalterischer Nachweis von Veränderungen in Bestandsmengen, so z.B. in der Bankbuchführung als Devisen-, Sorten-, Effektenskontro (bzw. -skontren). Bei Diskontwechseln (Wechsel, Diskontierung) werden das Verfallregister (auch bei Inkassowechseln), das Einreicherobligo und das Bezogenenobligo geführt. Auch die Personenkonten (Kundenkonten) und die Konten für einzelne Banken sind Skontren.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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Skontro
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Skontro
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