Skontro
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
buchhalterischer Nachweis von Veränderungen in Bestandsmengen, so z.B. in der Bankbuchführung als Devisen-, Sorten-, Effektenskontro (bzw. -skontren). Bei Diskontwechseln (Wechsel, Diskontierung) werden das Verfallregister (auch bei Inkassowechseln), das Einreicherobligo und das Bezogenenobligo geführt. Auch die Personenkonten (Kundenkonten) und die Konten für einzelne Banken sind Skontren.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden
Betreuten-Konto
Clearingsystem
CpD-Konto
Konto zugunsten Dritter
Kontoeröffnung
Kontovollmacht
Legitimationsprüfung
Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten
Scheckinkasso
TIPANET
Treuhandkonto
Und-Konto
Verfügungsberechtigung über Bankkonten
Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV)
Zahlungsverkehr
Zeichnungsberechtigung
bestätigter Bundesbank-Scheck
debitorisches Konto
virtuelles Geld
eingehend
Skontro
ausgehend
eingehend
Skontro
ausgehend