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Revision von Skontro vom 02.11.2018 - 15:37

Skontro

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    buchhalterischer Nachweis von Veränderungen in Bestandsmengen, so z.B. in der Bankbuchführung als Devisen-, Sorten-, Effektenskontro (bzw. -skontren). Bei Diskontwechseln (Wechsel, Diskontierung) werden das Verfallregister (auch bei Inkassowechseln), das Einreicherobligo und das Bezogenenobligo geführt. Auch die Personenkonten (Kundenkonten) und die Konten für einzelne Banken sind Skontren.

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