Obligo
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bezeichnung für Verpflichtung, Verbindlichkeit im kaufmännischen Sprachgebrauch. In der Freizeichnungsklausel bei weitergegebenen Wechseln (ohne Obligo; ohne Gewähr) wird bei Abgabe des Indossaments keine Garantie für eine Zahlung übernommen (sog. Angstklausel).
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