Freizeichnungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach ihr Verwender Risiken aus der Geschäftsbeziehung auf den Vertrags-Partner abwälzt oder seine vertragliche Haftung in gewissem Umfang beschränkt. Derartige Regelungen sind nur nach Maßgabe der §§ 307-309 BGB zulässig und wirksam (Haftung der Kreditinstitute; Fälschungsrisiko der Banken; Sphärentheorie).
Die Angstklausel im Wechselrecht (Wechsel, Ausstellung) ist ebenfalls eine Freizeichnungsklausel.
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Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr
Abkommen zum Überweisungsverkehr
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankrecht
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Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Tod des Bankkunden
Weisung
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Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
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