Freizeichnungsklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach ihr Verwender Risiken aus der Geschäftsbeziehung auf den Vertrags-Partner abwälzt oder seine vertragliche Haftung in gewissem Umfang beschränkt. Derartige Regelungen sind nur nach Maßgabe der §§ 307-309 BGB zulässig und wirksam (Haftung der Kreditinstitute; Fälschungsrisiko der Banken; Sphärentheorie).
Die Angstklausel im Wechselrecht (Wechsel, Ausstellung) ist ebenfalls eine Freizeichnungsklausel.
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Interne Verweise
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