Sphärentheorie
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Konzeption bzw. Theorie, nach der die Haftung für einen fälschungsbedingten Ausfallschaden diejenige Person trifft, in deren Machtbereich („Sphäre”) sich das missbräuchliche Verhalten des Dritten ereignet hat, auch und gerade wenn kein Verschulden vorliegt. Die Sphärentheorie dient der Rechtfertigung von Haftungsklauseln, mit denen das Ausfallrisiko (Fälschungsrisiko der Banken) bei Ausführung gefälschter Weisungen teilweise auf den Geschäftspartner/Kunden abgewälzt wird. Für den kartengestützten Zahlungsverkehr hat diese Konzeption seit 2009 eine gesetzliche Grundlage in §§ 675u, 675v BGB.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
AGB Banken
AGB Sparkassen
AGB-Pfandrecht
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankgeheimnis, Schutz
Bankrecht
Bankvollmacht
Beratungspflichten der Banken
Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System)
Sonderbedingungen der Kreditinstitute
Sphärentheorie
Tod des Bankkunden
Zahlungsautorisierung
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
Überweisungsvertrag
eingehend
Sphärentheorie
ausgehend
eingehend
Sphärentheorie
ausgehend