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Sphärentheorie
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Konzeption bzw. Theorie, nach der die Haftung für einen fälschungsbedingten Ausfallschaden diejenige Person trifft, in deren Machtbereich („Sphäre”) sich das missbräuchliche Verhalten des Dritten ereignet hat, auch und gerade wenn kein Verschulden vorliegt. Die Sphärentheorie dient der Rechtfertigung von Haftungsklauseln, mit denen das Ausfallrisiko (Fälschungsrisiko der Banken) bei Ausführung gefälschter Weisungen teilweise auf den Geschäftspartner/Kunden abgewälzt wird. Für den kartengestützten Zahlungsverkehr hat diese Konzeption seit 2009 eine gesetzliche Grundlage in §§ 675u, 675v BGB.
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