Weisung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Anordnung im Rahmen der Delegation einer Aufgabe an einen Beauftragten. Für den Auftrag (unentgeltlich) bzw. den Geschäftsbesorgungsvertrag (entgeltlich, nur dieser ist im Bankwesen relevant) ist die Pflicht zur Befolgung von Weisungen vertragstypisch (vgl. § 665 und § 675 BGB). Hauptanwendungsfall ist der Überweisungsauftrag im Rahmen eines Zahlungsdiensterahmenvertrags (Girovertrag, Überweisungsvertrag)
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
AGB Banken
AGB Sparkassen
AGB-Pfandrecht
Abkommen zum Überweisungsverkehr
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute
Auskunftsvertrag
Bankauskunft
Bankauskunft gegenüber staatlichen Stellen
Bankrecht
Bankvollmacht
Freizeichnungsklausel
Geschäftsverbindung (zwischen Kreditinstitut und Kunden)
Point-of-Sale-System ohne Zahlungsgarantie (POZ-System)
Sphärentheorie
Tod des Bankkunden
Zahlungsauthentifizierungsinstrument
Zahlungsdiensterahmenvertrag
Zahlungsdienstevertrag
allgemeiner Bankvertrag
Überweisungsvertrag
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