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Revision von Einreicherobligo vom 15.11.2018 - 14:00

Einreicherobligo

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Summe der Verpflichtungen eines Wechseleinreichers aus seiner Haftung als Kreditnehmer und als Mitverpflichteter aus Wechseln (meist als Aussteller) beim Diskontkredit. Die Bank führt intern ein Einreicherobligo, in dem alle eingereichten Wechsel – nach Kunden geordnet – geführt werden, um jederzeit Gesamthöhe und auch Qualität der diskontierten Wechsel jedes einzelnen Einreichers feststellen zu können.

    Vgl. auch Obligo.

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