Gefälligkeitswechsel
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Finanzwechsel, bei dem ein kreditwürdiger Gefälligkeitszeichner (z.B. Akzeptant [Gefälligkeitsakzept], Aussteller, Indossant) als Wechselverpflichteter auftritt, um die Kreditfähigkeit des Wechsels zu sichern. Der Einwand der Gefälligkeitsabrede kann nur dem Beteiligten, nicht dagegen einem späteren Erwerber des Wechsels entgegengesetzt werden.
Mindmap "Gefälligkeitswechsel"
Hilfe zu diesem Feature
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Akzept
Indossament, Rechtswirkungen
Indossant
Inhaberpapier
Inkassoindossament
Legitimationspapier
Orderklausel
Pfandbrief
Tarifautonomie
Tariffähigkeit
Teilhaberecht
Teilhaberpapier
Tochtergesellschaft
Tratte
Treuhand
Vollindossament
Wechselabkommen
Wechselstrenge
geborenes Orderpapier
gekorenes Orderpapier
eingehend
Gefälligkeitswechsel
ausgehend
eingehend
Gefälligkeitswechsel
ausgehend