Avalakzept
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bürgschaftsakzept; Akzept, mit dem ein Bürge durch seine Unterschrift auf einem Wechsel eine eigene wechselmäßige Verpflichtung übernimmt. Das Avalakzept muss angeben, für wen der Bürge die Wechselbürgschaft übernimmt. Fehlt diese Angabe, gilt die Bürgschaft als für den Aussteller (Wechsel, Ausstellung) übernommen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode
Aktiv-Passiv-Methode
Ausschließlichkeitserklärung
CIRR-Kredite
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
Ertragswertmethode
Factoring, Funktionen des Factors
Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
Financial-Leasing
Finanzierung
Individualkredit
Kapitalstruktur
Kredit-Rating
Leasing
Operating-Leasing
SCHUFA-Klausel
Sale-and-Lease-Back
Schuldscheindarlehen
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