Avalakzept
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bürgschaftsakzept; Akzept, mit dem ein Bürge durch seine Unterschrift auf einem Wechsel eine eigene wechselmäßige Verpflichtung übernimmt. Das Avalakzept muss angeben, für wen der Bürge die Wechselbürgschaft übernimmt. Fehlt diese Angabe, gilt die Bürgschaft als für den Aussteller (Wechsel, Ausstellung) übernommen.
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