verbriefte Verbindlichkeiten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
i.w.S. Bezeichnung für Fremdkapitalaufnahmen über den Kapitalmarkt mithilfe von fungiblen Wertpapieren. I.e.S. bezeichnet der Begriff nach § 22 I RechKredV Schuldverschreibungen und andere Verbindlichkeiten, für die nicht auf den Namen lautende übertragbare Urkunden ausgestellt sind. In der Bankbilanz werden verbriefte Verbindlichkeiten unabhängig von ihrer Börsenfähigkeit gesondert im Passivposten Nr. 3 ausgewiesen. Zu den verbrieften Verbindlichkeiten zählen auch Geldmarktpapiere sowie eigene Akzepte und Solawechsel.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Holding Jahresabschluss der Kreditinstitute Kapitalisierung Kompensation von Forderungen und Verbindlichkeiten in der Bankbilanz Liquiditätsmanagement Periodisierungsprinzip Portfoliomanagement Private Banking Risikovorsorge Sonderposten mit Rücklageanteil Stetigkeitsprinzip Sweet Equity Treuhandvermögen Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken Wertpapiere im Jahresabschluss der Kreditinstitute erwarteter Verlust fortgeführte Anschaffungskosten immaterielle Vermögensgegenstände verbundene Unternehmen wirtschaftliches Eigenkapital
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