Sparbrief
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bei Sparkassen auch Sparkassenbrief; 1. Begriff: Instrument der mittelfristigen (z.T. auch langfristigen) Fremdfinanzierung von Kreditinstituten bzw. umgekehrt Instrument der mittel- bzw. langfristigen Geldanlage zumeist privater Anleger.
2. Rechtsnatur: I.d.R. kaufmännische Verpflichtungsscheine gemäß §§ 363 ff. HGB, auf den Namen des Erwerbers lautend (Namensschuldverschreibung, Rektapapier) und damit Wertpapier i.w.S., aber nicht im depotrechtlichen Sinne; z.T. auch Inhaberschuldverschreibungen (Inhaberpapiere). Mitunter werden Sparbriefe mit längeren Laufzeiten von Kreditinstituten auch zur Begründung nachrangiger Verbindlichkeiten begeben. Dabei sind besondere Aufklärungspflichten gegenüber dem Sparer zu erfüllen.
3. Laufzeit: i.d.R. zwischen vier und sechs Jahren, z.T. auch darunter (Mindestlaufzeit: häufig ein Jahr, Höchstlaufzeit: häufig zehn Jahre), wobei bei einigen Sparbrieftypen eine vorzeitige Rückgabe möglich ist.
4. Verzinsung und Zinszahlung: fester Zinssatz, der zwischen Emittent und Anleger vereinbart wird, jährliche Zinszahlung (normalverzinsliche Sparbriefe) oder Zinszahlung am Ende der Laufzeit rückwirkend für den gesamten Besitzzeitraum, wobei unterschieden wird zwischen abgezinsten Sparbriefen (Ausgabe zum Nennwert minus Zinsen und Zinseszinsen für die gesamte Laufzeit und Rückzahlung zum Nennwert) und aufgezinsten Sparbriefen (Ausgabe zum Nennwert und Rückzahlung zum Nennwert plus Zinsen und Zinseszinsen für die gesamte Laufzeit). Zu den Urkunden werden keine Zinsscheinbögen ausgegeben. Abgezinste Sparbriefe bieten eine Steuerstundung, da die Zinserträge erst bei Rückzahlung der Sparbriefe zu versteuern sind.
5. Emittenten: Kreditbanken, Kreditgenossenschaften, Sparkassen, die sich damit i.d.R. mittelfristige Mittel zur Anlage in Aktivgeschäften schaffen.
6. Käufer: in erste Linie Privatkunden, z.T. auch Firmenkunden. Es bestehen keine Erwerbsbeschränkungen für Gebietsfremde. Die Vorteile für die Käufer liegen in den vergleichsweise höheren Zinssätzen als bei Spareinlagen, im Festzinssatz für die gesamte Laufzeit sowie in den fehlenden Kosten bei Erwerb und Rückzahlung sowie für Verwahrung und Verwaltung durch die Emissionsinstitute. Den weiteren Vorteilen einer hohen Beleihbarkeit, des Fehlens eines Kursrisikos sowie des festen Rückzahlungstermins steht als Nachteil die i.d.R. fehlende Liquidierbarkeit gegenüber, da Sparbriefe nicht börsenfähig sind. Sparbriefe genießen Mündelsicherheit und Deckungsstockfähigkeit.