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Revision von verbriefte Verbindlichkeiten vom 26.03.2020 - 16:57

verbriefte Verbindlichkeiten

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    i.w.S. Bezeichnung für Fremdkapitalaufnahmen über den Kapitalmarkt mithilfe von fungiblen Wertpapieren. I.e.S. bezeichnet der Begriff nach § 22 I RechKredV Schuldverschreibungen und andere Verbindlichkeiten, für die nicht auf den Namen lautende übertragbare Urkunden ausgestellt sind. In der Bankbilanz werden verbriefte Verbindlichkeiten unabhängig von ihrer Börsenfähigkeit gesondert im Passivposten Nr. 3 ausgewiesen. Zu den verbrieften Verbindlichkeiten zählen auch Geldmarktpapiere sowie eigene Akzepte und Solawechsel.

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