Körperschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
vom Wechsel der Mitglieder unabhängige, i.d.R. auf eine große Zahl von Mitgliedern angelegte Personenvereinigung (Unternehmensrechtsformen); kennzeichnend sind ferner der einheitliche Name, unter dem die Körperschaft im Rechtsverkehr auftritt, ein durch Satzung vorgegebenes organisatorisches Gefüge und die Vertretung durch mindestens ein Organ, dessen Angehörige grundsätzlich nicht selbst zugleich Mitglieder sein müssen (Drittorganschaft). Zu unterscheiden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und solche des Privatrechts (Kapitalgesellschaften, Vereine, Genossenschaften).
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Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Muttergesellschaft Namenspfandbrief Namensschuldverschreibung Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
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- Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Kredite
- Aktiengesellschaft (AG)
- Aufsichtsratsvergütung
- Deutsche Bundesbank, Rechtsstellung
- Finanzausgleich
- Finanzbehörden
- Genossenschaft
- Gesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschaftsvertrag
- Inlandsprodukt
- Kapitalertragsteuer (KapESt)
- Kapitalerträge
- Körperschaftsteuer (KSt)
- Körperschaftsteuer, Anrechnungsmethode bei ausländischen Steuern
- Körperschaftsteuer, Freibeträge
- Körperschaftsteuer, Freistellungsmethode
- Körperschaftsteuer, steuerliche Erfassung der Dividenden/Gewinnanteile beim Anteilseigner
- offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Parafisci
- Personengesellschaft
- Satzung
- Umwandlung
- Umwandlungssteuergesetz (UmwStG)
- Unternehmensrechtsformen
- verdeckte Gewinnausschüttung
- Verein
- öffentlicher Haushalt
Körperschaft
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