Insolvenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dauernde Unfähigkeit einer Person, fällige oder demnächst fällig werdende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Daraus resultierende Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners ist Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren nach § 17 InsO. Bei Insolvenz von Kreditnehmern der Kreditinstitute sind diese als Gläubiger aus Kreditgewährungen betroffen (Kreditausfälle mit Forderungsverlusten einschließlich Zinsverluste).
Insolvenz von Instituten: Bankinsolvenzen.
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Interne Verweise
Aussonderung Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung
eingehend
Insolvenz
ausgehend
eingehend
- bankaufsichtliche Maßnahmen, bei Gefahr für die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber Gläubigern und bei Zweifeln an wirksamer Aufsicht
- Bankenaufsicht
- Bankinsolvenz
- Debt-Equity-Swap
- Depotgesetz (DepotG)
- Direktzusage
- Due Diligence
- Erbbaurecht
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Grundstücksrechte
- Kapitalgesellschaft & Co.
- Kreditbesicherung
- Kreditsicherheit
- Kreditversicherung
- Marktdisziplin
- nachrangige Verbindlichkeiten
- Netting
- Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
- Pfandbriefgesetz
- Sachsicherheiten
- Sanierungskredit
- Schuldnereigenverwaltung
- systemisch relevante Finanzinstitute
- too big to fail
- Verbraucherinsolvenzverfahren
- Verwaltungskredit
- Weltwirtschaftskrise
- Zahlungsunfähigkeit
Insolvenz
ausgehend