Insolvenz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
dauernde Unfähigkeit einer Person, fällige oder demnächst fällig werdende finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Daraus resultierende Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners ist Eröffnungsgrund für ein Insolvenzverfahren nach § 17 InsO. Bei Insolvenz von Kreditnehmern der Kreditinstitute sind diese als Gläubiger aus Kreditgewährungen betroffen (Kreditausfälle mit Forderungsverlusten einschließlich Zinsverluste).
Insolvenz von Instituten: Bankinsolvenzen.
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- Depotgesetz (DepotG)
- Direktzusage
- Due Diligence
- Erbbaurecht
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Grundstücksrechte
- Kapitalgesellschaft & Co.
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- nachrangige Verbindlichkeiten
- Netting
- Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG)
- Pfandbriefgesetz
- Sachsicherheiten
- Sanierungskredit
- Schuldnereigenverwaltung
- systemisch relevante Finanzinstitute
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- Verwaltungskredit
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