Kreditbesicherung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sofern nicht blanko vergeben, werden Kredite ganz oder teilweise durch Kreditsicherheiten unterlegt, um das Kreditrisiko für den Kreditgeber wirtschaftlich tragbar zu halten. Im Falle der Insolvenz des Kreditnehmers soll der wirtschaftliche Ausfall für das Kreditinstitut möglichst gering gehalten werden.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Aktiv-Aktiv-Methode
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CIRR-Kredite
Credit Linked Notes
CreditMetrics (CM)
Darlehenskonto
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Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt
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Finanzierung
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Operating-Leasing
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