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Due Diligence

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Das Original: Gabler Banklexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    wortwörtlich der engl. Begriff für gebotene Sorgfalt. Im M&A-Kontext beschreibt der Begriff die sorgfältige Analyse und Bewertung aller Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten des Targets, um eine Stärken-/Schwächen-Analyse, eine Risiko-Analyse sowie schließlich eine fundierte Unternehmenswertermittlung des Targets zu gewährleisten. Es wird zwischen verschiedenen Arten der Due Diligence unterschieden:
    a) Die Financial Due Diligence analysiert u.a. Daten des internen und externen Rechnungswesen des Unternehmens, um die wirtschaftliche und finanzielle Lage in Vergangenheit/Gegenwart und (durch Plausibilisierung der Planrechnungen) Zukunft zu bewerten. Die Ergebnisse sind von entscheidender Bedeutung für eine Unternehmensbewertung. Abgesehen von der Ermittlung bilanzieller Risiken werden heute im Nachgang zu spektakulären Insolvenzen wie z.B. Enron oder Lehman Brothers auch außerbilanzielle Risikoprofile erfasst.
    b) In der Legal Due Diligence wird die rechtliche Gesamtsituation des Unternehmens kritisch überprüft. Die Einhaltung der geltenden Rechtsnormen bezieht sich nicht nur auf die gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen (ordnungsgemäße Gründung, Satzung, aufeinanderfolgende Vorstands- bzw. Geschäftsführungsbeschlüsse), sondern umfasst darüber hinaus sämtliche vertraglichen Beziehungen des Unternehmens (dazu gehören u.a. Miet-, Pacht- und Leasingverträge, Lieferantenverträge, Vertriebsverträge, Kooperationsverträge). Zunehmend bezieht sich die Legal Due Diligence auch auf die Einhaltung quasi-gesetzlicher Vorschriften wie z.B. den Deutschen Corporate Governance Kodex.
    c) Die steuerliche Due Diligence (Tax Due Diligence) hat eine zuverlässige Risikobeurteilung unter steuerlichen Gesichtspunkten zum Ziel. Zu diesem Zweck werden alle steuerrelevanten Daten bzw. Vorgänge (u.a. Handelsregisterauszüge, Beteiligungsverhältnisse, gesellschaftsrechtliche Struktur, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen) überprüft. Hierzu werden i.d.R. Steuerberater herangezogen.
    d) Die Umwelt Due Diligence (Environmental Due Diligence) soll Risiken und damit verbundene (Beseitigungs-)Kosten, die sich aus einer potenziellen Kontamination von Gegenständen des Unternehmensvermögens oder anderen Verantwortlichkeiten ergeben, aufzeigen. Hierzu werden i.d.R. externe Gutachter herangezogen. Zu prüfen sind nicht nur die rechtlichen Grundlagen (Produktions- bzw. Betriebsgenehmigungen und umweltrechtliche Auflagen), sondern vor allem mögliche Imissionen. 
    e) Die kulturelle Due Diligence (Cultural Due Diligence) gewinnt bei internationalen Transaktionen zunehmend an Bedeutung. Sie befasst sich mit der Unternehmenskultur des Targets, der evtl. vorhandenen Inkompatibilität beider Kulturen sowie den hieraus resultierenden Dissynergien.

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