Sanierungskredit
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1. Begriff: Kredit, den eine Bank an ein notleidendes, ggf. insolvenzreifes Unternehmen gewährt, um dessen Krise überwinden zu helfen.
2. Charakterisierung: Die Ausreichung solcher Kredite ist mit spezifischen Risiken verbunden, denn bei einem Scheitern der Sanierungsbemühungen und der daran anschließenden Insolvenz des Kreditnehmers kann dies möglicherweise Schadensersatzansprüche dritter Gläubiger unter dem Gesichtspunkt einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) infolge Insolvenzverschleppung bzw. Ansprüche des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr bestellter Kreditsicherheiten wegen Nichtigkeit nach § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) auslösen. Wird der besicherte Kredit früher als drei Monate vor Stellung des Insolvenzantrags oder Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners gewährt, greift eine Anfechtung der Sicherheitenbestellung durch den Verwalter wegen kongruenter Deckung aus Zeitgründen nicht mehr (Insolvenzanfechtung). Dabei dürfen die Anforderungen an die Banken nicht überspannt werden, weil jeder Sanierungsversuch die Möglichkeit des Fehlschlags in sich trägt und das Prognoserisiko nicht pauschal auf die Kreditinstitute abgewälzt werden kann; andernfalls würden Erfolg versprechende und volkswirtschaftlich sinnvolle Unterstützungsaktionen seitens des Kreditsektors generell unterbleiben.