Zwangsversteigerungsvermerk
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
im Grundbuch vorzunehmende Eintragung, dass im Hinblick auf das betreffende Grundstück die Zwangsversteigerung angeordnet ist. Sie wird vom Grundbuchamt auf Ersuchen des Versteigerungsgerichts eingetragen (§ 19 ZVG).
Der Zwangsversteigerungsvermerk hat zur Folge, dass das durch den Anordnungsbeschluss eingetretene Veräußerungsverbot gegenüber Erwerbern des Grundstücks, von Grundstücksrechten und von mithaftenden beweglichen Sachen, insbesondere von Zubehör, wirksam wird (§ 892 I, II BGB, § 23 ZVG).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung kongruente Deckung
eingehend
Zwangsversteigerungsvermerk
ausgehend
eingehend
Zwangsversteigerungsvermerk
ausgehend