Pfändungspfandrecht
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Pfandrecht des Gläubigers, das im Rahmen einer Zwangsvollstreckung durch Pfändung entsteht (§ 804 I ZPO) und ihm im Verhältnis zu anderen Gläubigern die gleichen Rechte wie ein Vertragspfandrecht gewährt (§ 804 II ZPO). Bei gepfändeten Forderungen benötigt der Gläubiger zusätzlich einen Überweisungsbeschluss (Pfändung von Geldforderungen, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Drittschuldnererklärung Insolvenz Insolvenzverfahren, Beendigung Insolvenzverfahren, Eröffnung, Folgen für das kontoführende Kreditinstitut Insolvenzverwalter Massearmut Masseverbindlichkeiten Pfändung in Bankkonten Pfändung von Geldforderungen Pfändung von beweglichen Sachen Pfändungspfandrecht Sequestration Vollstreckungstitel Vorpfändung Zwangsversteigerungsvermerk Zwangsvollstreckung Zwangsvollstreckung, Verfahren geringstes Gebot inkongruente Deckung kongruente Deckung
eingehend
Pfändungspfandrecht
ausgehend
eingehend
Pfändungspfandrecht
ausgehend