Anteilschein
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. I.e.S.: synonyme Bezeichnung für Investmentfonds (Investmentzertifikat).
2. I.w.S.: andere Wertpapiere, in denen Teilhaberechte (Mitgliedschaftsrechte) an Kapitalgesellschaften verbrieft sind. Der von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegebene Anteilschein (Geschäftsanteil) ist allerdings kein Wertpapier, sondern nur Beweisurkunde.
Die Bezeichnung Anteilschein wird vom Aktiengesetz auch für Zwischenscheine verwendet, die Aktionären vor Ausgabe der Aktien (Aktienemission) erteilt werden (vgl. § 8 VI AktG).
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abhängigkeitsbericht Anteilseigner Blankowechsel Einzelvertretung bei Gesellschaften Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Kapitalgesellschaft & Co. Kapitalherabsetzung Kommanditanteil Konzern Namensschuldverschreibung Orderpapier Personengesellschaft Publikumsgesellschaft Solawechsel Stimmrecht Vinkulierung Wechselinkasso Wertpapier ordentliche Kapitalerhöhung persönlich haftender Gesellschafter
eingehend
Anteilschein
ausgehend
eingehend
- Aktienfonds
- Altersvorsorge-Sparplan
- Anteil
- Beteiligungssparen
- Erträge aus Investmentanteilen i. S. d. InvStG 2003
- Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG)
- Immobilienfonds
- Immobilienzertifikat
- Investmentfonds
- Investmentgeschäft
- Investmentsparen
- ordentliche Erträge eines Investmentfonds
- Reichsbank
- Rentenfonds
- Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft
- Splitting(verfahren)
- Teilhaberpapier
- Verkaufsprospekt von Kapitalanlagegesellschaften
- Vermögensbildung, steuerbegünstigte
Anteilschein
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