Reichsbank
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zentralnotenbank (Zentralbank) des Deutschen Reiches von 1876 bis 1945 (Liquidation durch Gesetz 1961). Die Reichsbank entstand 1875 durch Umwandlung der Preußischen Bank und begann ihre Tätigkeit am 1.1.1876. Die Reichsbank war eine einstufige, öffentlich-rechtlich organisierte Zentralbank mit einem in handelbare Anteilscheine aufgeteilten Grundkapital.
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