Reichsmark
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Währungseinheit, die 1924 im Deutschen Reich zur Ablösung der Rentenmark geschaffen wurde, abgelöst durch die Deutsche Mark in Westdeutschland aufgrund der Währungsreform am 21.6.1948. Die Reichsmark war eine Goldwährung. Der Notenumlauf der Reichsbank musste nach dem Bankgesetz von 1924 eine Deckung von mindestens 40 Prozent in Gold (mindestens 75 Prozent der Gesamtdeckung) und Devisen haben (sog. Golddevisenstandard).
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