Goldkernwährung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Goldwährung, bei der umlaufende Banknoten eine bestimmte Mindestdeckung durch Gold (oder durch Gold und Devisen, sog. Golddevisenstandard) haben und gesetzliche Zahlungsmittel nur Banknoten sind (reine Goldkernwährung). Beispiel: Reichsmark ab 1924.
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