Teilhaberpapier
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Beteiligungspapier, Mitgliedschaftspapier; Wertpapier, das Teilhaberechte (Anteils-, Mitgliedschaftsrechte) an einer Gesellschaft verbrieft, z.B. Recht auf Gewinnbeteiligung, Recht auf Mitwirkung an der Geschäftsführung. Bei einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft spricht man auch von Anteilschein.
Beispiel: Aktie.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Akzept
Indossament, Rechtswirkungen
Indossant
Inhaberpapier
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Orderklausel
Pfandbrief
Stückschuld
Tarifautonomie
Tariffähigkeit
Teilhaberecht
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