Vollindossament
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Indossament, das die Unterschrift des Indossanten und die Bezeichnung des Indossatars enthält und auf die Übertragung aller Rechte aus dem Papier gerichtet ist.
Vgl. auch Indossament, Arten.
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Akzept
Indossament, Rechtswirkungen
Indossant
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