Zentralbankguthaben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Sichteinlagen bei einer Zentralbank, die den Banken zur Erfüllung der Mindestreservepflicht (Mindestreserven) und als Arbeitsguthaben bei der Zentralbank dienen. Zentralbankguthaben werden am Geldmarkt zum Liquiditätsausgleich zwischen den Banken gehandelt. In Deutschland werden Zentralbankguthaben seit 1.1.1999 auf Girokonten in Euro von der Deutschen Bundesbank bzw. ihren Hauptverwaltungen oder deren Zweiganstalten geführt (Bundesbank-Girokonto).
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