Bundesbank-Girokonto
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Girokonto, das von einer Hauptverwaltung bzw. einer Filiale der Deutschen Bundesbank (früher: Landeszentralbank, LZB-Girokonto) geführt wird und nach Nr. II 2 Nr. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank kein Kontokorrentkonto ist.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Anzeigepflichten des Kreditinstituts beim Tod eines Kunden Betreuten-Konto Clearingsystem CpD-Konto Einzelkonto Konto zugunsten Dritter Kontoeröffnung Kontovollmacht Legitimationsprüfung Oder-Konto Rechnungsabschluss bei Kontokorrentkonten Scheckinkasso Treuhandkonto Und-Konto Verfügungsberechtigung über Bankkonten Zahlungsanweisung zur Verrechnung (ZzV) Zahlungsverkehr Zeichnungsberechtigung bestätigter Bundesbank-Scheck debitorisches Konto
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